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Rückgängigmachung,Schenkung

Unser Mandant hat im Jahr 2018 20 % seiner KG-Anteile auf den Sohn übertragen, davon 10% mit Nießbrauch für den Vater. Die Übertragung soll jetzt rückabgewickelt werden. Im Abtretungsvertrag ist folgende Vereinbarung: E. Rücktrittsrecht - I. Umfang des Rücktrittsrechtes: Schenkung und Übertragung des Kommanditanteils erfolgen nach Maßgabe der Regelung dieser Urkunde unter der auflösenden Bedingung der Ausübung der Rücktrittsrechte gemäß nachstehend II. II. Rücktrittsrechte des Veräußerers: Der Verkäufer ist berechtigt, von diesem Schenkungsvertrag und der Abtretung des von ihm geschenkten Kommanditanteils gegenüber dem Erwerber ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Erwerber sein Anstellungs- oder Dienstverhältnis mit der Gesellschaft bzw. ihrer Komplementärin oder seine sonstige Tätigkeit vor dem 31.12.2030 von sich aus beendet, ohne das hierfür ein Kündigungsgrund i.S.d. § 1 KSchG vorliegt. Da der Sohn das Dienstverhältnis von sich aus beendet hat und nicht mehr in der Gesellschaft tätig ist, möchte der Vater den Vertrag aus 2018 jetzt rückabwickeln. Der Notar hat mitgeteilt, dass dieses aus seiner Sicht möglich sei. Frage: Ist die Rückabwicklung des Vertrages aus dem Jahr 2018 ohne steuerliche Folgen möglich. Bis einschließlich 2022 wurden Beteiligungseinkünfte für den Sohn aus der Gesellschaft erklärt.
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