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PV-Anlage,Investitionsabzugsbetrag,§ 7g EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, In der Einkommensteuererklärung 2021 haben wir bei einem Mandanten für eine PV-Anlage einen Investitionsabzugsbetrag gebildet und bekommen. Die Anlage wurde in 2023 installiert und in Betrieb genommen. Dieser IAB muss nun korrigiert werden. In welchem Jahr? 2022 oder 2023? Ich lese das BMF-Schreiben so, dass die Korrektur im Jahr der Installation erfolgen muss. Also in 2023. Ist meine Auffassung richtig? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Heinrich Bode Steuerberater
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