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Betriebsaufspaltung,Beendigung,nicht wesentliche Betriebsgrundlagen

Ein Mandant hatte bis 2021 eine Betriebsaufspaltung. Dann hatte er sein Betriebsgebäude verkauft. Er hatte noch in der Betriebsaufspaltung Kfz's alte KFZ an die GmbH entgeltlich überlassen. Diese wurden auch 2022 und 2023 entgeltlich an die GmbH überlassen. Die Autos stellen keine wesentliche Betriebsgrundlage dar. Jetzt stellt sich die Frage. Kann unser Mandant den "halben Steuersatz und den Freibetrag" da er über 55 Jahre ist in Anspruch nehmen. 1. Autos aus dem bisherigen raus nehmen und z.B. Vermietung und Verpachtung nehmen. 2. Oder in ein anderen neuen Betrieb zu Buchwerten übernehmen. 3. Oder es so laufen lassen.
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