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Betriebsaufspaltung,mitunternehmerische BAS,personelle Verflechtung

Zwischen KG 1 und KG 2 existiert ein Mietvertrag betreffend der Vermietung eines betrieblich notwendigen Grundstücks. Sachliche Verflechtung ist gegeben. Die Beteiligungsverhältnisse an KG 1 und 2 sind identisch. Das heißt, die Geschwister A und B sind zu jeweils 50 % als Kommanditisten beteiligt. Die Komplementär-GmbH ist jeweils mit 0 % beteiligt. Offensichtliche Konflikte/Streitigkeiten zwischen A und B gibt es nicht. Meines Erachtens ist bei A und B von einer Personengruppe auszugehen, die beide Unternehmen beherrscht. Somit liegt m.E. auch die personelle Verflechtung vor mit dem Erbebnis, dass eine Betriebsaufspaltung entstanden ist. Was sagen Sie?
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