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Steuerbilanz,Rückstellung

Gewerblicher Grundstückshandel: Ein Mandant hat verschiedene Objekte. Teilweise vermietet, teilweise zum Verkauf. Vom Finanzamt wurde der Mandant als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft. Das Finanzamt will jedes JAhr eine Bilanz, in welcher alle OBjekte berücksichtigt werden. Fraglich ist für mich, ob mit dem Verkauf eines Objektes nicht eine Aufgabebilandz für diese OBjekt erstellt werden muss. Ein Objekt wurde in 2019 verkauft. In dem Jahr 2020 stellt der Käufer Mängel fest. Es droht eine Inanspruchnahmen in Höhe von EUR 50.000,00. Der Prozeß beginnt in 2024. Ab Wann darf die Rückstellung gebildet werden? 2019? 2020? Bilanzerstellung für das Jahr 2019 im Jahr 2021.
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