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sachliche Verflechtung,Betriebsaufspaltung

Unser nächster Fall. Mandantin ist GGF einer neu gegründeten GmbH. Sie ist zu 100 % an dieser GmbH beteiligt. Sie kauf nun privat ein Grundstück, auf welchem ein Gebäude errichtet werden soll, das an die GmbH verpachtet werden soll. Das ist dann der klassische Fall einer Betriebsaufspaltung. Da das Grundstück von einer Kommune gekauft wird, muss die Mandantin alleine kaufen (war anders nicht zu regeln). Könnte man die Begründung einer Betriebsaufspaltung umgehen, wenn nun die Eheleute das Gebäude errichten? Mit anderen Worten: Begründet alleine schon das 100 %-ige Eigentum am Grundstück die Betriebsaufspaltung? Oder könnte diese vermieten werden, wenn die Eheleute die eigentliche wesentliche Betriebsgrundlage, nämlich das Gebäude, errichten?
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