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Ehegattenarbeitsverhältnis,Fremdvergleich

Wir betreuen eine Einzelfirma mit gewerblichen Einkünften. Der Unternehmer hat seine Ehefrau für ein monatliches Gehalt in Höhe von 10.000 € beschäftigt. Das Gehalt wurde regulär abgerechnet und der Lohnsteuer und Sozialversicherung unterworfen. Im Rahmen einer derzeit laufenden Lohnsteuerprüfung kam vom Lohnsteuerprüfer die Frage nach einem überhöhten Gehalt auf den Tisch. Frage: Können bei Einzelfirmen die Gehälter überhöht sein bzw. entstehen steuerliche Folgen bei einem überhöhten Gehalt? Der Fremdvergleich, welchen der Prüfer heranziehen will, bezieht sich ja immer auf Kapitalgesellschaften und damit einhergehende verdeckte Gewinnausschüttungen.
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