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Schenkung,Grundstück,Entnahme

Ehepaar A und B schenken ihr EFH in 11/2022 im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge gegen Vorbehaltsnießbrauch ihrer Tochter C. A führt ein Einzelunternehmen. In dessen BV ist ein Büro und ein Lager, welches im EFH belegen sind. In der Bilanz des EU werden diese somit zu Buchwerten ausgewiesen. Da das EFH A und B je zu Hälfte gehört, führt die Schenkung an die Tochter C zur Entnahme des hälftigen GuB- und Gebäudeanteils von Büro und Lager zum Teilwert. Lösung 1: Erklärung der Betriebsaufgabe jetzt in 06/2023 an das Finanzamt, mit endgültiger Einstellung der Betriebstätigkeit. Es besteht eine Betriebsaufgabe über zwei Jahre, der A kann den Freibetrag des § 16 (4) und § 34 (1) EStG in Anspruch nehmen. Wird keine Betriebsaufgabe erklärt, entsteht laufender Gewinn. Lösung 2: Unentgeltlicher Betriebsübergang, § 6 (3) EStG, von A an C mit der Folge, dass die stillen Reserven auf C übergehen. Ich würde um steuerliche Würdigung bitten, ob dies so korrekt ist bzw. die jetzige Betriebsaufgabeerklärung rechtzeitig erfolgt unter Beachtung der Drei-Monats-Frist. Der insgesamte Aufgabegewinn wäre wohl insoweit im VZ 2023 zu versteuern mit Beendigung der Betriebsaufgabe. Zudem besteht die Frage, ob es hinsichtlich des Vorbehaltsnießbrauchs tatsächlich so ist, dass trotz diesem eine Entnahme des BV erfolgt, wohl ja?
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