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Betriebsaufspaltung,Auflösung

Mein Mandant hat eine echte Betriebsaufspaltung. Im BV steht auf der Aktivseite ein Gebäudeanteil und eine 100%ige GmbH-Beteiligung. Auf der Passivseite stehen anteilige Schulden zu dem Gebäudeanteil. Die GmbH-Beteiligung soll nun veräußert werden, damit entfällt die sachliche Verflechtung. Zur Vermeidung der Versteuerung der stillen Reserven aus dem Gebäudeanteil wurde eine UG & Co. KG gegründet. Der Mandant hat das 55. LJ vollendet. Frage 1: Erhält der Mandant einen Freibetrag nach § 16 bzw. § 17 EStG? Frage 2: Kann auf den Veräußerungsgewinn i.S.d. Teileinkünfteverfahrens die Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG angewendet werden? Frage 3: Werden Gebäudeanteil und Schulden durch Umbuchung aus dem einen BV in das andere BV transferiert und gegen Kapitalkonto gebucht? Frage 4: Was ändert sich, wenn der Mandant 10 % des GmbH-Anteils behält?
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