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§ 16 EStG,§ 18 EStG

Praktizierender Arzt mit Praxisräumen in dem eigengenutzten Einfamilienhaus stirbt im Oktober 2022. Im Betriebsvermögen befindet sich auch die Praxisräume. Der Praxisbetrieb wird eingestellt und es findet eine Abwicklung der Praxis bis zum Febr. 2023 statt. Privatrechnungen werden noch geschrieben und der Forderungseingang wird überwacht. Ist mit dem Tod des Praxisinhabers im Oktober 2022 die Betriebsaufgabe gegeben. Oder muss die Betriebsaufgabe zum Todestag gesondert erklärt werden. Oder ist eine Aufgabeerklärung wenn diese bisher noch nicht erfolgt ist gesondert zu machen. Dann vielleicht am Besten noch im Jahr 2023 da für dieses Jahr noch der Splittingtarif bei der Ehefrau gegeben ist.
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