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Korrektur Einlagewert,Bilanzberichtigung

A hatte im Jahr 2007 ein Grundstück unentgeltlich im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge von den Eltern übertragen bekommen. Im gleichen Jahr hatte A das Grundstück zum Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt. Der Einkommensteuerbescheid für 2007 erging am 27.03.2009 ohne Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO. Unterlagen zur Teilwertermittlung liegen aufgrund der 10-jähirgen Aufbewahrungsfrist nicht mehr vor. Im Jahr 2019 entnimmt A das Grundstück aus seinem Betriebsvermögen zum Teilwert. Für die Teilwertentnahme im Jahr 2019 liegt ein Gutachten von einem staatlich geprüften Gutachter vor. Insgesamt führte die Grundstücksentnahme zu einem steuerlichen Verlust, da der Restbuchwert den Entnahmewert übersteigt. Das Jahr 2019 ist Gegenstand einer Betriebsprüfung. Das Finanzamt hatte den Steuerpflichtigen im Rahmen der Betriebsprüfung 2019 aufgefordert, den im Jahr 2007 ermittelten Einlagewert nachzuweisen. Da aus dem Jahr 2007 keine Unterlagen mehr vorliegen, hat das Finanzamt eine Verkehrswertermittlung durch den zuständigen Bausachverständigen rückwirkend für das Jahr 2007 vornehmen lassen. Der Sachverständige gelangt zu einem deutlich niedrigeren Verkehrs- und damit auch Einlagewert. Diesen niedrigeren Einlagewert berücksichtigt das Finanzamt nunmehr in einer Schattenrechnung ab dem Jahr 2009, mindert diesen Einlagewert um die in den Jahren 2007 bis 2019 tatsächlich geltend gemachte (höhere) Abschreibung und stellt diesen deutlich niedrigeren Restbuchwert dem Entnahmewert im Jahr 2019 gegenüber. Der in 2019 geltend gemachte Entnahmeverlust kehrt sich dadurch in einen Entnahmegewinn um. Ist die Vorgehensweise des Finanzamtes korrekt. Darf das Finanzamt den Einlagewert aus 2007 durch nachträgliche Verkehrswertermittlung korrigieren und der Grundstücksentnahme 2019 zugrundelegen? Falls ja, ist es korrekt, dass das Finanzamt bei der Ermittlung des Restbuchwertes 2019 die tatsächlich vorgenommene Abschreibung (statt der niedrigeren Abschreibung) vom korrigierten Einlagewert abzieht?
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