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§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG,Übertragungen zwischen Gesamthandsvermögen und Sonderbetriebsvermögen

Steuerpflichtige A und B betreiben ein Gewerbe. Gemeinsam sind sie Eigentümer eines Grundstücks, welches ausschließlich für das Gewerbe genutzt wird. Im Grundbuch stehen sie als Bruchteilsgemeinschaft, also jeder zur ideellen Hälfte. Das Grundstück wurde seit seiner Anschaffung im Gesamthandsvermögen der GbR bilanziert. Nun möchten sie ihre Bruchteile an die GbR übertragen, so dass anschließend die GbR als Eigentümerin im Grundbuch steht. Hat dies ertragsteuerliche Auswirkungen? Mein Gedanke ist, dass die Bruchteile bisher eigentlich im jeweiligen Sonderbetriebsvermögen der GbR-Gesellschafter hätten bilanziert werden müssen, da die GbR nicht Eigentümerin war. Dann wäre die Übertragung an die GbR doch schlicht eine Überführung aus dem Sonderbetriebsvermögen auf die Gesamthand, was zum Buchwert erfolgen würde.
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