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§ 35 EStG,Anrechnung,Gewerbesteuer

An der X GmbH & Co. KG ist die Y GmbH & Co. KG mit 45 % beteiligt. Nun möchte die Y GmbH & Co. KG ihren Anteil aus der Mitunternehmerschaft verkaufen. Dies löst Gewerbesteuer auf Ebene der X GmbH & Co. KG aus. Frage: Gibt es eine Konstellation, in der die Gewerbesteuer aus dem Verkauf für die ausscheidende Y GmbH & Co. KG von dieser selbst angerechnet werden kann, beispielsweise Verkauf 31.12., 24 Uhr? Der BFH hat im Jahr 2016 entschieden, dass nur derjenige anrechnen kann, der zum Ende des Erhebungszeitraums Mitunternehmer ist.
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