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§ 6 Abs. 6 S. 1 EStG,Tausch von WG des Betriebsvermögens,Ermittlung Anschaffungskosten und Veräußerungsgewinn beim Tausch

Mandant (A) betreibt einen gewerblichen Grundstückshandel. Im Jahr 2019 hat A ein unbebautes Grundstück (G1) für 30.000 € inkl. Anschaffungsnebenkosten erworben. Im Jahr 2020 wurde das G1 gegen ein anderes unbebautes Grundstück (G2) getauscht, da dieses für geplante Bebauungen benötigt wird. Zusätzlich zum Tausch des Grundstücks G1 musste A einen Aufpreis in Höhe von 90.000 € an den Tauschpartner zahlen. Somit wurden insgesamt für den Erhalt von Grundstück G2 120.000 € aufgewendet. Im weiteren Verlauf wurde das getauschte Grundstück G2 durch A in mehrere einzelne Grundstücke geteilt, und diese stehen nun zur Veräußerung bereit. Fragen: Liegt beim Tauschgeschäft der Grundstücke G1 und G2 ein Verlust für A in Höhe der Aufpreiszahlung vor? Oder handelt es sich bei dem Tausch inkl. der Aufpreiszahlung um Anschaffungskosten für Grundstück G2, welche dann bei der Veräußerung berücksichtigt werden?
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