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Betriebsaufgabe,Aufgabe Einzelhandelsunternehmen,§ 16 Abs. 3 EStG

Mein Mandant (unbeschr. est-pfl. Unternehemer) wird sein Geschäft - Einzelhandel mit Waren aller Art - zum 31.12.23 schließen. Er beginnt am 01.09.23 offiziell mit dem Ausverkauf. Ist dann der laufende Gewinn zum Stichtag 31.08.23 zu ermitteln und gehört der Gewinn im Zeitraum 01.09.-31.12.23 zum Aufgabegewinn? Mein Md. ist 63 Jahre und hatte bisher noch keinen stl. begünstigten Aufgabegewinn erklärt. Unterliegt der Aufgabegewinn dann der GewSt?
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