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Aktivierung v. Forschungskosten,Immaterielles Wirtschaftsgut

Unser Mandant (GmbH) entwickelt Verstärker für die Musikbranche. Im VJ wurden für die Entwicklung eines Verstärkers diverse Leistungen eingekauft von verschiedenen Lieferanten (Entwicklungsleistungen für Montage, Software, Konstruktion von Teilen, Kosten ca. 42.000 €). Der Rest der Entwicklung wurde von der GmbH selbst erbracht, Lohnkosten ca. 100.000 €. Ist das erschaffene Wirtschaftgut Verstärker ein immaterielles WG und wenn ja, gilt es dann als selbst erstellt? Müssen die zugekauften Entwicklungsleistungen aktiviert werden (handels- und steuerrechtlich)?
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