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§ 4 Abs. 4 EStG,vergebliche Betriebsausgaben

Unsere Mandantin (Einzelunternehmerin) beabsichtigte, ihr Unternehmen zu veräußern. Es entstanden Notarkosten für die Erstellung der Entwürfe des Kaufvertrages. Sie trat aus freien Stücken vom Verkauf zurück. Da sie vom Verkauf zurücktrat, übernahm nicht der Käufer wie vereinbart die Kosten, sondern sie. Können die entstandenen Kosten als laufende Betriebsausgaben in der Gewinnermittlung der Mandantin berücksichtigt werden?
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