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Veräußerung v. GmbH-Anteilen,Zahlungsabwicklung im Ausland

Hallo liebes Deubner-Team, wir benötigen bitte Hilfe bei folgender Fragestellung: Eine GmbH ist zunächst im Besitz einer Person (A). Diese Person (A) möchte einen neuen Gesellschafter (B) aufnehmen und daher GmbH-Anteile veräußern. Die Anteile befinden sich im Privatvermögen von A. Sitz der GmbH sowie des Anteilseigners (A) sind alle in Deutschland. Der neue Gesellschafter (B) hat ebenfalls seinen privaten Sitz in Deutschland. A und auch B verfügen aber über Barvermögen in Vietnam. Nun kam die Idee, dass man anstatt in Deutschland die Kaufpreis mit Euro zu zahlen, alternativ Zahlungsmittel in Vietnam in gleicher Höhe verwendet, aber ohne Zahlungsfluss in Deutschland, sondern von A nach B in Vietnam. Die Steuerpflicht der Veräußerung in DE ist dabei unstrittig. Wäre ein alleiniger Zahlungsfluss in Vietnam zulässig?
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