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§ 16 EStG,negatives Kapitalkonto

Unser Mandant ist eine GmbH & Co. KG mit 3 Kommanditisten. 2022 ist einer der Kommanditisten ausgeschieden. Dieser hatte bei der KG ein negatives Kapitalkonto (aufgrund von Entnahmen und Verlusten). Die übrig gebliebenen Gesellschafter wollten, dass der Ausscheidende das negative Kapitalkonto ausgleicht, insofern es durch Entnahmen entstanden ist. Der Streit wurde über Anwälte ausgetragen, das Ergebnis war, dass der Gesellschafter das Kapitalkonto nicht ausgleichen musste. Ebenso wenig hat der Gesellschafter eine Abfindung für seinen Gesellschaftsanteil erhalten. Stille Reserven sind in der KG höchstens in einem Geschäfts- oder Firmenwert enthalten. Wie ist der Austritt nun ertragsteuerlich beim Austretenden und bei den 2 übrig gebliebenen Gesellschaftern zu bewerten (ins. in Bezug auf das negative Kapitalkonto)?
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