Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betriebsaufspaltung in Zusammenhang mit Ehegattenbruchteilsgemeinschaften,Einbringung eines Verpachtungsbetriebs in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG)

Mein Mandant ist eine natürliche Person, der seinen - ehemals als Einzelunternehmen betriebenen - gesamten Geschäftsbetrieb (Druckerei) inkl. umfangreichem Anlagevermögen seit 2 Jahrzehnten an eine von ihm zu 100% gehaltenen GmbH verpachtet. GF dieser GmbH sind er und sein Sohn; jeweils von § 181 BGB befreit. Zwischen den beiden Gesellschaften besteht unstreitig eine Betriebsaufspaltung. Die GmbH hat im Juni 2014 eine insolvente Druckerei übernommen, die ihren Geschäftsbetrieb in einer gemeiteten Immobilie betriebeb hat (Grundstück A). Kundenstamm etc. wurde von der GmbH übernommen. Das wesentliche Anlagevermögen von dem "Verpachtungsunternehmen". Das Grundstück A, auf dem die insolvente Gesellschaft ihre Druckerei betrieb, wurde von meinem Mandanten und seiner Ehefrau (im Grundbuch als "Miteigentüümer zu je 1/2" eingetragen) erworben und noch im Juni 2014 an die GmbH vermietet (nicht an das Einzelunternehmen). Gleichzeitig wurde das bisherige Firmengrundstück B (in einer anderen Stadt) verkauft, der Verkaufserlös zur Finanzierung des in 2014 erworbenen Grundbesitzes A verwendet, und der gesamte Geschfäftsbetrieb der GmbH an den neuen Standort in die in 2014 erworbene Immobilie A verlegt. Die in 2014 von den Eheleuten erworbene Immobilie A wird zu 100% an die GmbH vermietet und auch von dieser als Produktions- Lager- und Verwaltungsgeäude genutzt (also nicht "untervermietet"). Laut Mietvertrag ist die Immobilie "...exakt auf die Bedürfnisse zum Betrieb einer Druckerei zugeschnitten..." Nunmehr möchte mein Mandant sein Einzelunternehmen - zu steuerlichen Buchwerten - gem. § 24 UmwStG in eine UG & Co. KG einbringen (Einzelrechtsnachfolge, da es sehr schnell gehen muss und man nicht auf die Eintragung ins HR warten möchte/kann (eine Insolvenz der GmbH steht unmittelbar bevor)). Bisher wird der Grundbesitz A als rein privat vermietete Immobilie der Eheleute in der V+V im Rahmen der ESt-Erklärung erklärt (der halbe Anteil meines Mandanten wird also nicht im Betriebsvermögen gezeigt) Hierzu stellen sich mir folgende Fragen: 1. Stellt der 50%-Miteigentumsanteil meines Mandanten an dem Grundbesitz A notwendiges Betriebsvermägens des Einzelunternehmens ("Verpachtungsunternehmen") dar (und zwar m. E. schon seit 2014)? 2. Wenn ja: muss dieser Grundbesitz dann noch vor der Einbringung in der Bilanz des Einzelunternehmens bilanziert sein? 3. Wenn Frage 1 mit ja zu beantworten ist: Stellt der hälftige Grundbesitz A (also der Miteigentumsanteil meines Mandanten) auch notwendiges SoBV II bei der zukünftigen UG & Co. KG dar? Oder aber sind die Voraussetzungen für eine Bilanzierung als Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens und für die Bilanzierung als SoBV II unterschiedlich? 4. Provokant gefragt: Kann ich den halben Anteil meines Mandanten an dem Grundbesitz A in der Bilanz des Einzelunternehmens "verschwiegen" (da auch bisher als private Anlage V erklärt) und es darauf ankommen lassen, dass dieser Grundbesitzanteil im Rahmen der Einbringung vom Betriebsvermögen des Einzelunternehmens in das SoBV II meines Mandanten bei der UG & Co. KG wechselt, ohne dass dies ausdrücklich im Einbringungsvertrag geregelt ist? Der Grundbesitz A also "stillschweigend" von Betriebsvermögen zu Sonderbetriebsvermögen wird? Eine Einbringung von Wirtschaftsgütern iRd § 24 UmwStG ist m. E. auch ins das SoBV möglich, solange mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage in das Gesamthandvermögen eingebracht würde (was hier gegeben wäre, das der gesamte Maschinenbestand in das Gesamthndsvermögen eingebracht wird).
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen