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Gewerblicher Grundstückshandel,Zählobjekt,Haltedauer

Zu unserer Nachfrage vom 24.02.2023 haben sich neue Tatbestandmerkmale ergeben, und der Fall hat sich ein wenig konkretisiert und entsprechend verändert. Mandant A war Architekt und hat in 2001 allein ein großes bebautes Grundstück gekauft. Auf dem Grundstück befand sich ein nicht mehr genutzter Dreiseithof mit zugehöriger Landwirtschaftsfläche. Dem Kaufvertrag wurde ein Gutachten als Anlage beigefügt, worin beschrieben wird, dass die Gebäude und das Gelände in einen sehr schlechten Zustand sind und die Gebäude nebst Außenanlagen abgerissen werden müssen. Ebenfalls ist aus dem Gutachten bereits herauszulesen, dass das Grundstück später parzelliert, für Wohnzwecke vorbereitet und verkauft werden soll. Bis 2009 wurden die Gebäude abgerissen und das Grundstück kultiviert. Nachdem A in 2010 verstorben ist, haben seine Frau F und seine Kinder K1 und K2 dieses Grundstück geerbt (Erbengemeinschaft). Mit Auseinandersetzungsvertrag/Notarvertrag haben die Kinder K1 und K2 ihre Anteile am Grundstück an F unentgeltlich überlassen. Seit 01.01.2011 ist F alleinige Eigentümerin des Grundstücks. Ende 2010 wurde ein kleines Teilstück dieses Grundstücks an die Stadt verkauft, weshalb es zur ersten Teilung des Grundstücks kam. Von 2017 bis 2018 wurde auch das restliche Grundstück in vier Parzellen geteilt. Außerdem hat unsere Mandantin F die einzelnen Parzellen erschließen lassen, damit die Käufer EFH auf den Flurstücken errichten können. In der Zeit von 2018 bis 2021 wurden alle vier Parzellen verkauft. Die Mandantin F ist nicht branchenkundig und hat keine weiteren Grundstücksverkäufe geplant. Das Grundstück wurde seit Erwerb (2001) immer im Privatvermögen gehalten und ist nicht verpachtet oder vermietet gewesen oder anderweitig genutzt worden. a) Zählen diese verkauften (nunmehr unbebauten) Grundstücke zu den Zählobjekten i.S.d. der 3-Objekt-Grenze, obwohl zw. Erwerb und Veräußerung mehr als 10 Jahre liegen? b) Wird der enge zeitliche Zusammenhang zw. Erwerb und Veräußerung von 5 bzw. 10 Jahren außer Acht gelassen, wenn ein Branchenkundiger von Anfang an eine Verkaufsabsicht hat und somit immer ein gewerblicher Grundstückshandel unterstellt, wenn mehr als 3 Objekte verkauft wurden? c) Handelt es sich in diesem Fall um einen gewerblichen Grundstückshandel?
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