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Betriebsvermögen,Wald,stille Reserven

Sachverhalt: Stpfl. besitzt und bewirtschaftet (teilweise) in der Oberpfalz LuF-Flächen (Wälder und Wiesen). Die Ergebnisse werden in der Einkommensteuer als Einkünfte aus LuF erklärt, Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG. Des Weiteren hat er Flächen in Unterfranken, die er ebenso selbst bewirtschaftet (teilweise) und die als LuF-Einkünfte deklariert werden, Gewinnermittlung nach § 13a EStG. Frage: 1.) Stellen die Flächen in der Oberpflaz LuF-(Betriebs-)Vermögen oder Grundvermögen dar? 2.) Wenn LuF-Vermögen vorliegt, kann die Aufdeckung der stillen Reserven bei einem Verkauf im Jahr 2020 vermieden werden?
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