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§ 22 UmwStG,unentgeltliche Rechtsnachfolge

Unser Mandant (X) hat 2018 sein Einzelunternehmen in eine GmbH ausgegliedert. Er ist alleiniger Gesellschafter. Ziel ist es, die GmbH frühestens in 2028 zu verkaufen. Er beabsichtigt jedoch jetzt dem zweiten Geschäftsführer (Y) 50% seiner Anteile schenken. (Beide sollen 50% halten) Greift in diesem Fall die Fußstapfentheorie wie bei einem Erbe? Kann er sofort steuerfrei schenken, oder müssen hier die 7 Jahre Sperrfrist abgewartet werden?
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