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§ 17 EStG,Zeitpunkt der Veräußerung von Anteilen (wirtschaftliches Eigentum),Verwendung von Gewinnausschüttungen für Einlagen oder Darlehensgewährungen

Fall: Die XY-GmbH hat zwei Gesellschafter, beteiligt mit jeweils 50 %. Gesellschafter A möchte seine Anteile an Gesellschafter B komplett verkaufen. Im Verkaufsvertrag ist der Zahlungstag als 30.12.2023 angegeben, die wirtschaftliche Übertragung und damit auch das Gewinnbezugsrecht wird mit 01.01.2024, 0:00 Uhr angegeben. Frage 1: Wann werden die Einkünfte nach § 17 EStG für A realisiert? Geschieht dies mit dieser Vertragsgestaltung im Jahr 2024? Wie sähe es mit der Vertragsgestaltung aus, dass die wirtschaftliche Übertragung am 01.01.2024, 0:00 Uhr verbleibt, die Zahlung jedoch schon bspw. am 30.06.2023 erfolgen soll? A soll für das komplette Jahr 2023 (bis 31.12.2023) sein Gewinnbezugsrecht behalten. Frage 2: Ist es per Gesellschafterbeschluss möglich, eine Ausschüttung von Gesellschafter B direkt als Darlehen mit üblicher Verzinsung des Gesellschafters B an die XY-GmbH in der Gesellschaft zu belassen (ohne Aus- und Einzahlung, also verkürzter Zahlungsweg)?
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