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Zebragesellschaft,Betriebsaufspaltung,mitunternehmerisch

Fragestellung: Die Ehegatten M und F sind zu jeweils 50 % an der MF GmbH & Co KG beteiligt. Komplementär ist die MF Verw.GmbH. Im Gesamthandsvermögen der GmbH & Co KG sind diverse Grundstücke bilanziert (A-F). Daneben gibt es diverse Grundstücke (5 Stück), an denen M und F als Bruchteilsgemeinschaft zu 50%/50% beteiligt sind. (Lfd. Nr. 1-5). Vom Grundstück lfd.-Nr. 5 sind 10,9% über einen Mietvertrag an die GmbH & Co KG vermietet. Auf Grund der Vermietung an die GmbH & Co KG wird vom Grundstück Nr. 5 ein Anteil von 10,9% als Sonderbetriebsvermögen der GmbH & Co KG bilanziert. Die Miete für die 10,9% war nie kostendeckend. Die restlichen Einkünfte aus diesen Grundstücken werden über Anlage V+V erklärt. Jetzt soll das Grundstück Lfd-Nr. 4 an die MF GmbH & Co KG verkauft werden. Alle Grundstücke (1-5) der Bruchteilsgemeinschaft sind länger als 10 Jahre in Besitz der Bruchteilsgemeinschaft. Fragen: 1. Gibt es im Sachverhalt eine unerkannte Problematik (Betriebsaufspaltung, unerkannte Steuerverstrickung)? 2. Kann der Verkauf des Grundstücks Nr. 4 an die MF GmbH & Co KG erfolgen, ohne dass an irgendeiner Stelle stille Reserven aufgedeckt werden müssen? 3. Ist das Grundstück Nr. 5 – gegebenenfalls anteilig – in einer konkludent gegründeten GbR zu aktivieren? Betrifft dies ggf. sogar das komplette Grundstück Nr. 5 oder sogar alle Grundstücke 1-5?
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