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§ 16 EStG,Betriebsveräußerung mit teilweise Weiterbetrieb des Gewerbes,Nutzung von §-6b-Rücklage bei einer Betriebsveräußerung und Übertragungsmöglichkeiten

Unser Mandant betreibt ein Hotel mit Restaurant auf eigenem Betriebsgrundstück. In den Restauranteinnahmen sind geringfügige Einnahmen aus dem Betrieb einer Kochschule enthalten (ca. 1 % Umsatzanteil); eine eigene Gewinnermittlung erfolgt nicht. Der Mandant will sein Hotel/Restaurant verkaufen und den Betrieb einstellen; die Kochschule soll weiterbetrieben werden. Die Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 EStG liegen vor. Es stellen sich folgende Fragen: Wäre der Weiterbetrieb der Kochschule schädlich für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen bei Betriebsveräußerung/Aufgabe (§ 34 Abs. 1 EStG)? Wäre die Bildung einer §-6b-Rücklage für den Gewinn aus der Veräußerung des Betriebsgrundstücks möglich (Zugehörigkeitsvoraussetzungen sind erfüllt), obwohl dann kein Betriebsvermögen mehr vorhanden ist, ggf. vorherige Ausgliederung der Kochschule mit Rücklagenbildung dort? Könnte auch gewillkürtes Betriebsvermögen (z.B. fremdvermietetes Wohneigentum) als Ersatzwirtschaftsgut für die Übertragung der §-6b-Rücklage in Frage kommen?
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