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gewerblicher Grundstückshandel,GbR,Gewinnermittlung

Eine Zwei-Personen-GbR ist seit 2019 Eigentümer von zwei Grundstücken, die langfristig vermietet sind. Für Grundstück Nr. 1 wurden neue Mietverträge (mit neuen Mietern) geschlossen. Für Grundstück Nr. 2 wurde der beim Kauf bestehende Mietvertrag übernommen. Für beide Grundstücke ist aktuell kein Verkauf geplant. Zum 01.01.2021 wurde ein drittes Grundstück erworben, das langfristig vermietet ist. Für Grundstück Nr. 3 wurde der beim Kauf bestehende Mietvertrag übernommen. Für dieses Grundstück ist aktuell kein Verkauf geplant. Am 06.09.2021 wurden in einem einheitlichen Kaufvertrag sechs weitere Grundstücke erworben, von denen zwei Grundstücke in 12/2021 und weitere zwei Grundstücke im Jahr 2022 wieder veräußert wurden. Die Verkaufspreise wurden für alle vier Grundstücke erst im Jahr 2022 vereinnahmt. Die restlichen beiden Grundstücke aus diesem Kauf sind langfristig vermietet, die bestehenden Mietverträge wurden übernommen. Für diese beiden Grundstücke ist zwar aktuell kein Verkauf geplant, mittelfristig sollen sie aber veräußert werden. Da bereits im Jahr 2020 zwei weitere Grundstücke innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wurden, wurde (spätestens) im Jahr 2021 ein gewerblicher Grundstückshandel begründet. Dazu folgende Fragen: 1) Ist eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG möglich, oder muss bilanziert werden? 2) Sind die vermieteten Grundstücke 1 und 2, die 2019 erworben wurden, auch in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen (statt Vermietung + Verpachtung)? 3) Falls ja, sind die Einkünfte in den früheren Jahren (2019 und 2020) zu ändern? Mit welchen Werten wären die Grundstücke in den Gewerbebetrieb einzulegen? 4) Ist das vermietete Grundstück 3, das 2021 erworben wurde, in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen? 5) Sind die beiden vermieteten Grundstücke, die 2021 erworben und bislang noch nicht veräußert wurden, in den gewerblichen Grundstückshandel einzubeziehen?
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