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§ 16 Abs. 3b EStG,ruhender Gewerbebetrieb

A (geb. am 28.11.1966) betreibt eine Zimmerei. A möchte seinen Betrieb zum 31.12.2022 einstellen. Zum Betriebsvermögen gehört auch das Grundstück samt Gebäude. Zum 01.07.2023 möchte A entscheiden, ob er seinen gesamten Betrieb verkauft oder verpachtet. A möchte so wenig Gebühren (IHK usw.) für das halbe Jahr zahlen. Fragen: Kann A seinen Betrieb vom 01.01. bis 30.06.2023 ruhend stellen, d.h. ohne Aufdeckung der stillen Reserven? Werden für die Zeit des Ruhens weiterhin Gebühren (IHK usw.) fällig?
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