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Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung,Sonderbetriebsvermögen

Die Tierärzte A, B, C, D und EM betreiben eine Tierklinik in Form einer Tierklinik GmbH & Co. KG. EM hält als Kommanditist 22 % der Anteile. A, B, C und D halten als Kommanditisten je 19,5 %. Die Komplementär-GmbH hält 0 % der Anteile. Die Tierklinik GmbH & Co. KG erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da auch Tierfutter verkauft wird. Die Tierklinik betreibt das Geschäft in einem Gebäude und auf zugehörigem Grund & Boden, welche insgesamt nur von der Klinik genutzt werden. Eigentümer des Gebäudes und des Grund & Bodens ist die GbR EM & EF. EM ist an der GbR zu 70 % beteiligt und EF zu 30 %. Die GbR ist eine rein vermögensverwaltende GbR und hat nur den Zweck der Vermietung dieser Immobilie. EM ist der o.g. Kommanditist, und die EF ist die Ehefrau des EM, welche aber ja nicht an der Tierklinik GmbH & Co. KG beteiligt ist. Aus meiner Sicht liegt mangels personeller Verpflechtung keine Betriebsaufspaltung vor. Die GbR EM & EF erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Immobilie befindet sich im Privatvermögen und nicht im Betriebsvermögen. Somit erzielt auch EM Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung. Fragen: 1. Ist meine Einschätzung zur Betriebsaufspaltung so richtig? 2. Ist meine Einschätzung zur GbR hinsichtlich der Einkünfte und des Privatvermögens so richtig?
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