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Gewinnausschüttung,Sonderbetriebsvermögen

Ich betreue eine gewerbliche Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaft A&B, in deren Gesamthandsvermögen sich eine 100-%-GmbH-Beteiligung befindet. Die GmbH hat eine inkongruente Gewinnausschüttung an nur einen Ehegatten A beschlossen und durchgeführt. Wie ist diese Gewinnausschüttung bilanziell zu behandeln: a) als Ausschüttung an die Bruchteilsgemeinschaft A&B, und dort ist im zweiten Schritt eine abweichende Gewinnverwendung zugunsten des Ehegatten A zu unterstellen, oder b) als Ausschüttung an den Ehegatten A außerhalb der Gesamthand, also im Sonder-Betriebsvermögen des A als dessen Sonder-Betriebseinnahmen auszuweisen?
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