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Ausscheiden eines Mitunternehmers,§ 16 EStG,Zwischenbilanz und Gewinnermittlung

Aus einer OHG mit 4 Gesellschaftern (A-E) möchte ein Gesellschafter (A) ausscheiden und zwar mit Ablauf des 30.09.2023. Es wird mit notariellem Vertrag z. B. am 26.09.2023 / am 04.10.2023 geregelt: A erhält von B-D jeweils 3 Mio €. Davon wird der Anteil am laufenden Gewinn bis zum 30.09.2023 abgezogen. A versteuert also den laufenden Gewinnanteil bis 30.09.2023 und dazu den übersteigenden Betrag gem. §16 EStG. Der laufende Gewinnanteil natürlich erst später fest. Spricht steuerlich etwas gegen diese Gestaltung? Ist die (kurze) Rückwirkung von 4 Tagen bei Vertrag am 02.10.2023 und Austritt des Gesellschafters zum 30.09.2023 steuerlich problematisch? Ist die Erstellung einer Zwischenbilanz auf den 30.09.2023 zwingend notwendig (aus Sicht der Finanzverwaltung) oder kann der dem ausscheidenden Gesellschafter zuzurechnende laufende Gewinn aus der laufenden Buchhaltung heraus ermittelt werden? Bei notariellem Vertrag am 26.09.2023 /04.10.2023 und Eintragung des Austritts des Gesellschafters im Handelsregister am 10.10.2023 (oder wegen irgendwelcher Verzögerungen beim Notar 15.11.2023:Wann endet die Mitunternehmerstellung des ausscheidenden Gesellschafters?
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