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Beendigung,Betriebsaufspaltung

Vorliegend handelt es sich um eine Betriebsaufspaltung in der Form, dass an der T-GmbH die Gesellschafter A+E zu je 50 % beteiligt sind und am Besitzunternehmen ebenfalls A+E zu je 50 % beteiligt sind. Das Besitzunternehmen vermietet Büroräumlichkeiten an die GmbH. Es ist vorgesehen, die GmbH zu liquidieren. Der Liquidationsbeschluss soll zum 30.06.2023 durchgeführt werden. Bis zur Löschung der GmbH soll der Mietvertrag fortgesetzt werden. Unsere Frage richtet sich danach, ob die Betriebsaufspaltung bereits zum 30.06.2023 wegfällt oder erst mit Löschung der GmbH.
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