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§ 7g EStG,Erwerb Betrieb,Investitionsabzugsbetrag

Ein Mandant (GmbH) plant zur Erweiterung eines Geschäftsbereichs den Erwerb eines ganzen Betriebs. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem Firmenwert, Umlaufvermögen und Sachgütern (Kfz) des Anlagevermögens und wird in einer Summe gezahlt. Für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (mehrere Kfz) möchte der Mandant einen Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen. Die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG sind erfüllt. Ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags möglich? Muss für jedes Kfz einzeln ein Betrag gebildet werden? Wie können die Verkehrswerte des Sachvermögens nachgewiesen werden (Aufteilung des Gesamtkaufpreises)? Spielt der Teilwert eine Rolle bei der Bewertung der Anschaffungskosten?
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