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Inflationsausgleichsprämie,Rückstellung

Unternehmer A beschließt im November 2022 die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie für alle Mitarbeiter. Die Zahlungen werden monatlich vorgenommen und beginnen im Dezember 2022. Sie enden mit den Lohnabrechnungen Dezember 2023. Frage: Hat A im Jahresabschluss 2022 für die zu zahlenen Inflationsausgleichsprämien 2023 eine Rückstellung zu bilden?
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