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§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG,Buchwertfortführung

Sehr geehrte Damen und Herren, ein Versicherungsmakler betreibt ein Einzelunternehmen. Er möchte nun eine GmbH & Co. KG gründen. Diese ist im selben Metier tätig. Sein Einzelunternehmen wird nur noch in einem Teilbereich weitergeführt, der nach und nach weniger und dann beendet wird. Am Ende betreibt er sein Unternehmen nur noch in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG. Nachdem der Unternehmer gem. § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 i. V. m. S. 1 EStG Wirtschaftsgüter zum Buchwert von seinem Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft ("stressfrei", wenn er an dieser zu 100 % beteiligt ist) überführen kann, gehe ich davon aus, dass dieser Vorgang steuerlich keine Probleme bereitet. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Kaufmann M. Reutemann Steuerberater
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