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§ 15 Abs. 2 EStG,§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,H 15.7 EStH,Unerkannte Betriebsaufspaltung

Eine GmbH nutzt seit 1992 Büroräume ausschließlich gewerblich. Dem alleinigen Gesellschafter gehört die Immobilie zu 100 %. Damals waren Büro- bzw. Verwaltungsgebäude im Besitz des Gesellschafters Privatvermögen. Dies wurde später durch Rechtsprechung geändert, so dass diese Immobilie zu Betriebsvermögen der GmbH wurde. Dies wurde in der Bilanz der GmbH nicht geändert. Sie bezahlte weiterhin Miete an den Gesellschafter. Handelt es sich hier um eine verdeckte Gewinnausschüttung oder Steuerhinterziehung bzw. gibt es eine andere Lösung? Wäre es eine Lösung, die Immobilie in eine neu zu gründende UG zu übertragen?
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