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Entnahme,Sonderbetriebsvermögen,Kapitalerhöhung

A ist zu 100% an der A Wurst GmbH beteiligt. Ebenso ist A alleiniger Kommanditist der A Immobilien GmbH & Co. KG Komplementärin, nicht vermögensmäßig beteiligt, ist die A Vermögensverwaltungs GmbH (Beteiligter A zu 100%). Die A Immobilien GmbH & Co. KG vermietet Büro- und Produktionsgebäude an die A Wurst GmbH. Die Anteile an der A Wurst GmbH befinden sich im Sonderbetriebsvermögen von A bei der A Immobilien GmbH & Co. KG. A will nunmehr seinen Sohn an der A Wurst GmbH zu mindestens 25% beteiligen. 1. A überträgt unentgeltlich 25% auf seinen Sohn. Müssen zum Übertragungsstichtag 25% der GmbH Anteile mit dem gemeinen Wert aus dem Sonderbetriebsvermögen bei der A Immobilien GmbH & Co. KG entnommen werden? 2. Alternative Bei der A Wurst GmbH wird eine Kapitalerhöhung vorgenommen, wobei der Sohn den Betrag der Kapitalerhöhung übernimmt und er dann zu 25% beteiligt ist. Hat dies Auswirkungen auf die GmbH-Anteile im Sonderbetriebsvermögen bei der A Immobilien GmbH & Co. KG? z.B. anteilige Entnahme mit dem gemeinen Wert Sollte das Gutachten zu zeitaufwendig sein, kann von unserem "Etat" ein weiteres Gutachten verwendet werden.
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