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§ 6 Abs. 5 EStG,§ 20 UmwStG,wesentliche Betriebsgrundlage

Wir betreuen ein Einzelunternehmen, in dem u.a. Grundstücke und Gebäude bilanziert werden. Nun soll das Einzelunternehmen in eine neu gegründete GmbH eingebracht werden. Ist es möglich, vor Gründung der GmbH die im Einzelunternehmen befindlichen Grundstücke und Gebäude nach § 6 EStG in eine UG & Co. KG (Einzelunternehmer wird einziger Kommanditist) einzubringen, um dann anschließend die übrig bleibenden Vermögensgegenstände in die GmbH einzubringen, oder widerspricht das der Rechtsprechung zu diesem Thema?
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