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Angemessenheit Nutzungsvergütung,verdeckte Gewinnausschüttung

Die Ehefrau betreibt einen Baugeräteverleih und vermietet für die Dauer von 36 Monaten Baugeräte an ihren Unternehmer-Ehegatten zu marktüblichen Preisen. Es besteht keine vertragliche Substanzerhaltungsverpflichtung des Mieters. Die zur Nutzung überlassenen Geräte sind allerdings bereits abgeschrieben, aber noch voll funktionstüchtig. Der Betriebsprüfer möchte aus diesem Grund in der Berechnung des Mietzinses nur noch eine Kapitalverzinsung und einen Gewinnzuschlag berücksichtigen und kommt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung. Ist das sachgerecht?
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