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§ 17 Abs. 1 EStG,Veräußerungszeitpunkt

Der Steuerpflichtige ist 50%iger Gesellschafter einer GmbH; es geht um die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Anteilsveräußerungsgewinn im Sinne von § 17 EStG zu veräußern ist. Ziel ist, dass der Veräußerungsgewinn im Jahre 2023 versteuert wird. Der notarielle Anteilsveräußerungsvertrag soll im Jahr 2022 abgeschlossen werden. Eigene Einschätzung: Wird der notarielle Anteilsveräußerungsvertrag notariell im Jahre 2022 beurkundet, und im Vertrag wird geregelt, dass das wirtschaftliche Eigentum – also Übergang der Anteile auf den Erwerber – zum 1.1.2023 übergeht und auch der Kaufpreis im Jahre 2023 bezahlt wird, ist ein entstandener Veräußerungsgewinn im Halbeinkünfteverfahren im Jahre 2023 zu versteuern. Soweit der Veräußerer im Jahre 2023 nur sehr geringe weitere Einkünfte anderer Einkunftsart erzielt, kann eine Günstiger-Prüfung der Versteuerung des Veräußerungsgewinns erfolgen.
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