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Aktivierung von Werbekosten,§ 5 EStG,Aktive Rechnungsabgrenzungsposten bei zeitraumbezogenen Werbeaufwendungen

Sachverhalt. Mein Mandant ist Busunternehmer. Er hat mit einem Verkehrsverbund als Träger einen Vertrag zur öffentlichen Personenbeförderung abgeschlossen. Der Vertrag läuft 10 Jahre. Der Vertrag beinhaltet die Bedingung, dass die eingesetzten Busse im Design des Verkehrsverbundes lackiert bzw. beschriftet werden müssen. Diese Aufwendungen wurden als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben in Abzug gebracht. Eingesetzt werden vorhandene bzw. auch neu beschaffte Linienbusse, die bei einem Wechsel oder anderweitigem Einsatz die vom Verkehrsverbund geforderte Beschriftung nicht tragen dürfen. Neu einzusetzende Busse (aus dem Bestand oder Neuanschaffungen) müssen dann jeweils wieder im Design des Verkehrsverbundes lackiert bzw. beschriftet werden. Im Rahmen einer Betriebsprüfung möchte der Prüfer die Aufwendungen für die Lackierung/Beschriftung über die Laufzeit des Vertrages (10 Jahre) verteilen. Frage: 1) Ist dies zulässig? Rechtsgrundlage? 2) Welche Gegenargumente kann ich bringen?
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