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§ 15 EStG,GmbH & Co. KG

Wir haben ein Mandat übernommen, bei dem es um eine GmbH & Co. KG geht (GmbH als Vollhafter, nat. Personen als Kommanditisten). Für die GmbH & Co. KG wird (handelsrechtlich) eine Bilanz erstellt, für die gesonderte und einheitliche Feststellung wird eine Überleitungsrechnung zur EÜR erstellt, um die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu ermitteln. Bei den nat. Personen handelt es sich um Einkünfte aus VuV, bei der GmbH (Haftungsvergütung) um Eink. aus Gewerbebetrieb. Einer der Kommanditisten bekommt eine Geschäftsführervergütung in Höhe von ca. 9.000 €/Jahr. Zudem hat die GmbH & Co. KG Zinsen in geringem Umfang erzielt. Die GmbH & Co. KG mietet ein Objekt und vermietet dieses weiter. Die Umsätze betragen ca. 200.000 € und der Gewinn liegt nicht über 40.000 €. Ist die GmbH & Co. KG handelsrechtlich bilanzierungspflichtig? Und steuerrechtlich? Kann die GmbH & Co. KG steuerlich (freiwillig) bilanzieren? Wenn die Gesellschaft handelsrechtlich bilanziert, muss sie dies dann auch steuerrechtlich?
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