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Einkommensteuer,Einkünfte aus Gewerbebetrieb,Betriebsaufgabe

H betreibt eine Facharztpraxis und beabsichtigt, diese zu veräußern. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der Veräußerung der Freibetrag nach § 16 EStG bzw. der begünstigte Steuersatz nach § 34 EStG greift. Allerdings möchte H nach Veräußerung seiner Praxis weiterhin als freiberuflicher Chirurg tätig werden. Dazu mietet er einen Operationssaal bei einem Krankenhaus an und beschäftigt im Rahmen der Operationen auch freie Mitarbeiter (z.B. Anästhesist, OP-Helfer etc.). Im Prinzip liegt also erneut eine freiberufliche Tätigkeit vor, die vom Tätigkeitsbereich ungefähr den bisherigen Tätigkeiten von H entspricht. Wir haben nun Bedenken, dass es, da H weiterhin freiberuflich tätig ist, Probleme bezüglich der Betriebsaufgabe gibt und H für den Verkauf seiner Praxis die Regelungen nach § 16/§ 34 EStG nicht erhält. Wie sehen Sie dies?
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