Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 34a EStG,§ 24 UmwStG,§ 6 Abs. 3 EStG

Mein Mandant M betreibt ein Einzelunternehmen. Zum 1.10.2021 sind seine Söhne als atypisch stille Gesellschafter in das Unternehmen eingetreten. Dieser Vorgang ist m.E. auch eine Einbringung im Sinne von § 24 UmwStG. Trifft das zu? Buchwertfortführung soll beantragt sein. Der Mandant hat in den Vorjahren die Begünstigung des § 34a EStG genutzt und weist einen entsprechend festgestellten nachversteuerungspflichtigen Betrag aus. Meines Erachtens dürfte dieser Betrag nach § 34a Abs. 7 S. 2 EStG auf den neuen Mitunternehmeranteil des weiterhin beteiligten M übergehen. Isoliert betrachtet gab es im Einzelunternehmen & atyp. Still im Zeitraum vom 1.10.–31.12.2021 Überentnahmen des M. Betrachtet man hingegen das gesamte Kalenderjahr 2021, ergeben sich keine Überentnahmen. Wie ist die Rechtslage? Sind Einlagen, Entnahmen und Gewinnanteile für M im Jahr 2021 für das gesamte Jahr zu betrachten?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen