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Bewirtung,Aufwand

Unternehmer A erwirbt in jeder Saison ein Sponsoringpaket bei einem Profifußballverein, in welchem in der Rechnung auch Werbekosten, Bewirtungen und Geschenke getrennt ausgewiesen werden. Die Bewirtungskosten will die Finanzverwaltung nicht anerkennen, da keine Aufzeichnungen über die bewirteten Personen und die Veranlassung vorliegen. Allerdings betreffen diese Kosten die Corona-Zeit, in welcher die Sportstätten geschlossen waren bzw. nur unter strengen und bestimmten Bedingungen ein Einlass zu den Spielen möglich war, welche A seinen Kunden und Lieferanten nicht zumuten mochte. Aufgrund der finanziellen Belastungen der Sportvereine haben die Sponsoren auf die Rückerstattung der Kosten ggü. dem Verein verzichtet. Können diese Bewirtungskosten aufgrund der außerordentlichen Corona-Lage trotzdem im Sinne von vergeblichen Betriebsausgaben (teilweise) berücksichtigt werden?
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