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H 15.7 Abs. 6 EStH,§ 6 Abs. 3 EStG,§ 5 Abs. 2 EStG,Eintritt in eine Betriebsaufspaltung

Beteiligungsverhältnisse im Jahr 2019: - GmbH: Vater V : 29 % Mutter M: 28,5 % Sohn S: 32,50 (davon je 10% mit Nießbrauch zu Gunsten von M bzw.V; Stimmrecht für diese 20% hat S) Eigene Anteile der GmbH: 10% Geschäftsführer: S Prokura: M - Betriebsgebäude (vermietet an GmbH): 100% V - Selbstgeschaffene Patente (werden der GmbH entgeltlich zur Verfügung gestellt): 100% V - PV-Anlage auf Betriebsgebäude (Strom wird zu 100% eingespeist; kein Eigenverbrauch der GmbH): 100% V Nach dem Tod des V in 2019 wird die M Alleinerbin: Beteiligungsverhältnisse neu ab Ende 2019: - GmbH: Mutter M: 57,5 % Sohn S: 32,50 (davon 10% mit Nießbrauch zu Gunsten M; Stimmrecht für diese 10% hat S) Eigene Anteile der GmbH: 10% Geschäftsführer: S Prokura: M - Betriebsgebäude (vermietet an GmbH): 100% M - Selbstgeschaffene Patente (werden der GmbH entgeltlich/unentgeltlich zur Verfügung gestellt): M 100% - PV-Anlage auf Betriebsgebäude (Strom wird zu 100% eingespeist; kein Eigenverbrauch der GmbH): 100% M Seit Ende 2019 besteht eine Betriebsaufspaltung zwischen M und der GmbH. Die GmbH-Anteile sowie das Grundstück sind im Einzelunternehmen zu aktivieren. Die Patente sind aufgrund des Bilanzierungsverbotes für selbstgeschaffene Wirtschaftsgüter m.E. nicht zu aktivieren. Die PV-Anlage ist m.E. nicht zu aktivieren, da die Voraussetzungen für notwendiges Betriebsvermögen nicht erfüllt sind. Die Vergütung für die Lizenzen wurde in 2020 reduziert und seit 2021 vorläufig ausgesetzt. Dennoch stellen die Patente m.E. unverändert eine wesentliche Betriebsgrundlage der Betriebsaufspaltung dar. M beabsichtigt jetzt 7% der Anteile an der GmbH und 5% (oder besser 7%?) der Immobilie auf S zu übertragen. Gleichzeitig möchte sie auf den Nießbrauch an dem 10%-Anteil von S verzichten: Ich bitte um Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1. Die vorgenannte Übertragung ist m.E. nur steuerneutral möglich, wenn auch die Patente anteilig mit übertragen werden. Ist dies korrekt? 2. Ist es korrekt, dass durch die Übertragung zwischen M und S eine GbR entsteht und dass im Gesellschaftsvertrag geregelt werden muss, dass in allen Geschäften (auch des „täglichen Lebens“) Einstimmigkeit bestehen muss? 3. Wie ist aus steuerlicher Sicht der Notarvertrag zu gestalten? Die GmbH-Anteile und die Anteile an Grundstück und Patenten müssen m.E. zeitgleich übertragen werden, um die Steuerneutralität zu erreichen. Übertragt M besser Anteile an ihrem Einzelunternehmen an S (wenn sie jeweils 7% überträgt) und dadurch entsteht zwangsläufig eine GbR oder überträgt Sie besser in einem Notarvertrag die GmbH-Anteile und die Anteile am Grundstück und Patenten und dadurch entsteht eine GbR? 4. Können die Anteile an GmbH und Grundstück bzw. Patente in unterschiedlicher Höhe übertragen werden? 5.Wäre eventuell die die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG die bessere Variante? 6. Ist es korrekt die PV- Anlage nicht zu aktivieren? Wenn keine Aktivierung erforderlich ist, führt das Zurückbehalten der PV-Anlage auch nicht zum „Platzen“ der Betriebsaufspaltung.
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