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Tausch,§ 17 EStG

Ein Ehepaar lässt sich scheiden. zu dem Zeitpunkt halten beide Ehegatten hälftig, ein Wohnhaus, ein Mitwohnobjekt (Beide Immobilien kauften die Ehegatten vor 5 Jahren) und eine GmbH. Ein Ehegatte erhält die GmbH und 200.000 Euro. Der andere erhält das Wohnhaus und das Mietwohnobjekt. Fragen: 1) stellt die Auseinandersetzung einkommensteuerlich die Veräußerung der Anteile an den Immobilien und der GmbH dar? 2) Stellt die Auseinandersetzung einen Tausch dar zu gemeinen Werten, oder gibt es einen Weg die Werte andres zu ermitteln?
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