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Betriebsveräußerung,OHG-Anteil

Frau A ist an einer gewerblichen OHG mit Sitz und Geschäftstätigkeit im Inland zu 1/4 beteiligt. Es gibt 4 Gesellschafter A-E. A scheidet voll aus der OHG aus. Sie verkauft je 1/3 ihrer Beteiligung an B und C. 1/3 verschenkt sie an ihren Ehemann, Gesellschafter D. Der Kaufpreis für 1/3 der Anteile der A beträgt 500 TEURO. Das ist der Preis, den B und C jeweils an A bezahlen müssen. 50 TEURO werden sofort bezahlt. B und C zahlen den restlichen Kaufpreis in monatlichen Raten. Die Höhe der Raten richtet sich nach dem Gewinn der OHG im letzten abgelaufenen Halbjahr. Die Höhe der Raten ändert aber nichts am Gesamtkaufpreis. Meine Fragen: Wie ermittelt sich der Veräußerungsgewinn und in welchem Veranlagungszeitraum ist er zu versteuern? Der Verkauf soll rückwirkend zum 01.01.2023 erfolgen. Ist das steuerlich zulässig? Im Gesellschaftsvertrag gibt es hierzu keine Regelungen. Die Beteiligung am Gewinn und am Vermögen betrug bisher immer je Gesellschafter 1/4. Ab dem 01.01.2023 (rückwirkend) sollen alle Gewinne und Wertsteigerungen der OHG den verbleibenden Gesellschaftern zu je 1/3 zustehen und von diesen versteuert werden. Ist die Schenkung rückwirkend zum 01.01.2023 steuerlich zulässig? Auch diese führt ja zu einer Zurechnung der laufenden Gewinne zu 1/3 der OGH an den Ehemann.
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