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Betriebsaufspaltung,Verpächterwahlrecht

Unser Mandant betreibt ein Einzelhandelsgeschäft in Form einer GmbH. Das Betriebsgrundstück ist im Eigentum des 100%-GmbH-Gesellschafters und wird an die GmbH vermietet. Die entstandene Betriebsaufspaltung ist dem Finanzamt bekannt. Die GmbH soll nun aus Altersgründen des Gesellschafters ihre operative Geschäftstätigkeit einstellen und liquidiert werden; dadurch wird die Betriebsaufspaltung beendet. Stille Reserven bestehen in der GmbH keine, in dem Besitz-Einzelunternehmen sind jedoch erhebliche stille Reserven im Grundstück vorhanden. Frage: Besteht für das Besitz-Einzelunternehmen das Verpächterwahlrecht, um die Betriebsaufgabe und damit die sofortige Versteuerung der stillen Reserven zu vermeiden?
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