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Betriebsaufspaltung,Einfamilienhaus,Bruchteilseigentum

Eheleuten gehört zu jeweils 50 % ein Einfamilienhaus. Ein Teil des Hauses (Büroräumlichkeiten) wird an eine GmbH entgeltlich vermietet und von der GmbH entsprechend genutzt. Der Ehemann ist der alleinige Gesellschafter/Geschäftsführer der mietenden GmbH. Wurde hier nach Ihrer Beurteilung eine Betriebsaufspaltung begründet?
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